Der Apothekenmarkt 2006
Auf einen Blick
-
Infolge der Lockerung des Mehrbesitzverbots hat sich die Zahl der Filialapotheken weiter erhöht. Aufgrund der Liberalisierungspolitik der Europäischen Kommission kann es in nächster Zeit zu einer völligen Aufhebung des Mehrbesitz- sowie des Fremdbesitzverbots und der Etablierung großer Apothekenketten kommen.
-
Das am 1. April 2007 in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz belastet die Apotheken mit einem höheren Rabatt, der den Kassen für abgegebene Arzneimittel gewährt werden muss.
-
Die Umsatz- und Ertragsentwicklung 2007 wird durch die neu abgeschlossenen Rabattverträge sowie den erhöhten Kassenrabatt negativ beeinflusst. Positiv wirkt dagegen die Tendenz zur Verordnung teurer patentgeschützter Arzneimittel.
Branchenstruktur
Ende 2006 gab es in Deutschland rund 21.500 Apotheken, in denen fast 144.000 Personen beschäftigt waren. Seit Anfang 2004 das Mehrbesitzverbot, nach dem ein Apotheker nicht mehrere Apotheken betreiben darf, gelockert wurde, darf ein Apothekenunternehmer bis zu drei Filialen betreiben. Inzwischen hat sich die Zahl der Apotheken-Filialen von 632 im Jahr 2004 auf 1.769 im Jahr 2006 erhöht. Insgesamt erzielten die Apotheken einen Umsatz von knapp 35 Mrd. € (ohne MwSt.) Das entspricht einem durchschnittlichen Umsatz je Apotheke von gut 1,6 Mill. €.
Der Großteil des Apothekenumsatzes wird mit Arzneimitteln erzielt. Im Jahr 2006 betrug der Anteil knapp 93%. Davon wurden gut 83% von einem Arzt verordnet. Der Anteil der verordneten Arzneimittel am Gesamtumsatz belief sich auf ca. 77%. Das bedeutet, dass mittlerweile fast ein Viertel des Apothekenumsatzes mit größtenteils nicht verordneten Produkten erwirtschaftet wird. Diese Produktgruppe besteht zum einen aus Arzneimitteln, die Apothekenkunden ohne ärztliche Anweisung kaufen. Dieses als Selbstmedikation bezeichnete Arzneimittelsegment hatte 2006 einen Umsatzanteil von 15,5%. Außerdem gehören zu dieser Produktgruppe Krankenpflegeartikel, die überwiegend ohne Verordnung gekauft werden (4,0%), sowie ein Ergänzungssortiment (3,4%), z.B. Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel etc.
Durch Veränderungen des Regulierungsrahmens geraten die traditionellen Apotheken zunehmend unter Druck. Außer in den traditionellen Apotheken dürfen seit Anfang 2004 Arzneimittel auch auf dem Versandweg vertrieben werden. Der Marktanteil der Versandapotheken ist nach wie vor gering und liegt nach Schätzungen des Branchenverbandes bei etwa1,5%. Marktführer ist die holländische Versandapotheke DocMorris. Nach Pressemeldungen prüft auch der weltgrößte Internet-Händler Amazon den Einstieg in den deutschlandweiten Online-Handel mit Arzneimitteln. DocMorris erlässt den Kunden die Hälfte der Zuzahlung und bietet freiverkäufliche Medikamente um 3 bis 5% günstiger an. Die Versandapotheke Sanicare hat im März 2007 eine Kooperation mit dem Unternehmen Tchibo geschlossen: Kunden können bei Tchibo einen Gutschein von knapp 20 € erhalten, der zum Bezug einer Haus- und Reiseapotheke von Sanicare berechtigt. Außerdem gibt es für begrenzte Zeit auf der Tchibo-Website einen Link zu Sanicare, wo 21 Produkte der Apotheke bestellt werden können. Nach einem längeren Rechtsstreit hat das Oberverwaltungsgericht Münster der Drogeriekette dm erlaubt, in ihren Filialen einen Bestell- und Abholservice einzurichten. Arzneimittellieferant ist die holländische Versandapotheke Europa-Apotheke in Venlo. Das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Hiergegen hat der Prozessgegner, die Stadt Düsseldorf, Beschwerde eingelegt. Dennoch konnte dm mit Jahresbeginn 2007 den Arzneimittelservice zusammen mit der holländischen Versandapotheke wieder aufnehmen.
Für die Zukunft wird mit der völligen Aufhebung des eingeschränkten Mehrbesitzverbots gerechnet. Dann ist der Weg frei für Apothekenketten, wie sie z.B. schon in Großbritannien existieren. Auch das so genannte Fremdbesitzverbot, nach dem nur Apotheker als natürliche Personen oder in Partnerschaft mit anderen Apothekern, aber keine Kapitalgesellschaften Apotheken betreiben dürfen, ist in seinem Bestand gefährdet. Der Grund ist die Haltung der EU-Kommission. Sie will prüfen, ob gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang gesetzt wird. Schon jetzt laufen drei Verfahren gegen Österreich, Spanien und Italien, weil es auch dort Nicht-Apothekern untersagt ist, Apotheken zu besitzen oder Anteile daran zu halten. Die EU-Kommission ist der Meinung, dass die Beschränkungen in den drei Ländern gegen die europäische Niederlassungsfreiheit verstoßen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) könnte deshalb auch die deutschen Regulierungsbestimmungen zu Fall bringen. Nicht nur die großen Drogerie-Filialisten, auch der Apothekengroßhandel soll bereits fertige Konzepte für einen Einstieg in einen liberalisierten Apothekenmarkt haben.
Rahmenbedingungen
Am 1. April 2007 ist das „ Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) in Kraft getreten. Verschiedene Neuregelungen betreffen auch die Apotheken:
Der bisher geltende Apothekenrabatt an die gesetzlichen Krankenkassen wird von 2,00 € auf 2,30 € angehoben. Ab 2009 wird der Apothekenrabatt jährlich in Abhängigkeit von Kosten und Leistungen in Apotheken angepasst, so dass die Vergütung der Apotheken insgesamt leistungsgerecht ist.
Krankenkassen können Verträge mit Apotheken zur Zytostatika-Versorgung, die zur unmittelbaren Anwendung bei Patienten bestimmt sind, aushandeln. Hierbei können die Preise frei vereinbart werden.
Apotheken können künftig Einzelmengen an Fertigarzneimitteln (Auseinzelung, Verblisterung) abgeben. Dabei ist dem Patienten stets eine Gebrauchsinformation auszuhändigen.
Der Arzneimittelbereich wird stärker für den Wettbewerb über Ausschreibungen geöffnet. Krankenkassen erhalten erweiterte Möglichkeiten, mit den Herstellern im Rahmen so genannter Rabattverträge günstigere Preise zu vereinbaren. Die Möglichkeit, solche Rabattverträge zu schließen, ist seit 2003 gesetzlich verankert. Mit dem WSG treten neue Auflagen in Kraft, die den Apothekern weniger Handlungsspielraum lassen. Mit der verschärften so genannten „Aut-Idem-Regelung sind sie gehalten, tatsächlich nur die Arzneien abzugeben, für die die Kasse des Patienten einen Rabattvertrag abgeschlossen hat (Vorfahrtsregelung). Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arzt „auf idem auf dem Rezept ausschließt. Ist das rabattierte Arzneimittel wegen Lieferengpässen nicht verfügbar, muss der Apotheker eines der drei preiswertesten Alternativangebote abgeben.
Im Herbst 2006 nutzte erstmals die AOK die sich schon abzeichnende neue Möglichkeit und forderte die Generikahersteller zur Angebotsabgabe für 89 Wirkstoffe mit einem Marktvolumen von 3 Mrd. € auf. Im Februar 2007 wurde schließlich mit 11 Herstellern ein Rabattvertrag für insgesamt 43 Wirkstoffe und Kombinationen geschlossen. Die Rabatte betragen bis zu 25% des Apothekenverkaufspreises. Nach der AOK haben auch sieben Ersatzkassen Rabattverträge für Generika ausgeschrieben. Bis zum 28. März 2007 hatten die Pharmahersteller Gelegenheit, Angebote für neun Wirkstoffe abzugeben. Die Zielpreise hatten die Ersatzkassenverbände bereits vorgegeben. Neben der AOK und den Ersatzkassen sind auch Betriebskrankenkassen dabei, Rabattverträge abzuschließen.
Die Apotheken unterstützen grundsätzlich die Umsetzung der Rabattregelungen zwischen Kassen und Herstellern. Durch die Vorfahrtsregelung für „Rabatt-Arzneimittel werden aber die Arbeitsabläufe in den Apotheken belastet. Vorraussetzungen für eine reibungslose und kosteneffiziente Abgabe dieser Arzneimittel sind ihre Verfügbarkeit und die Übertragung der Rabattpreise in das Warenwirtschaftssystem der Apotheken. Außerdem muss das Apothekenpersonal seinen Patienten erklären, warum sie nun eine anderes Präparat als das gewohnte erhalten. Dies geschieht vermutlich in den Arztpraxen nicht immer. Zudem müssen die Apotheken ihre Lagerhaltung auf die Rabattverträge abstellen. Wegen der zu erwartenden Implementierungsprobleme hat der deutsche Apothekenverband sowohl mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung allgemein als auch mit dem AOK-Bundesverband eine Vereinbarung über eine pragmatische Umsetzung von Rabattverträgen getroffen. Dazu gehört eine Übergangszeit von zwei Monaten, in den Apotheken nicht retaxiert werden sollen, d.h. ihre Forderungen nicht gekürzt werden, wenn sie nicht das im Rabattvertrag der Kasse vorgesehene Medikament abgeben. Vertragsmaßnahmen und Retaxierungen werden nur dann vorgenommen, wenn Apotheken offensichtlich und systematisch gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.
|

|