Die Grundforderungen des BVDAK
Die folgenden Standpunkte decken sich im Wesentlichen mit den Aussagen der „Initiative für unabhängige Heilberufe e.V. (IfuH).
Unternehmerfreiheit
In vielen Bereichen der Wirtschaft herrscht Unternehmerfreiheit: Jedermann kann ohne wesentliche Hindernisse unternehmerisch tätig sein, Gesellschaften gründen und als Ausweis seiner Leistungsfähigkeit ohne Beschränkung Gewinne erzielen. Das freie Streben nach wirtschaftlichem Erfolg wirkt vielfach auch zum Wohl der Allgemeinheit. Im Apothekenwesen gelten allerdings Besonderheiten, weil besondere Werte betroffen sind.
Gesundheit vor Gewinn
Ein solcher besonderer Wert ist das existenzielle Gut der Gesundheit.
Die allgemeinen und in anderen Bereichen üblichen wirtschaftlichen Gepflogenheiten der Gewinnmaximierung durch Absatzförderung, Rationalisierung und Personalreduzierung stehen oft im Konflikt mit Anforderungen, die für das Gesundheitswesen zurecht als unverzichtbar gelten. Die Apothekerschaft soll Patienten und Verbrauchern nicht möglichst viele Leistungen zu möglichst hohen Preisen mit möglichst geringem Aufwand verkaufen. Sie sollen sie vielmehr primär unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen möglichst gut mit den objektiv notwendigen Leistungen und Medikamenten versorgen. Das Interesse der Patienten und Verbraucher an möglichst guter Gesundheit und nicht das eigene Interesse an möglichst hohem Gewinn soll die oberste Richtschnur der Heilberufe sein.
Qualifizierte Eigentümer und gemäßigtes Gewinnstreben
Nach welchen Maximen ein Unternehmen geführt wird, liegt in der Entscheidungshoheit der Eigentümer. Um schrankenlose Gewinnmaximierung auf Kosten der Gesundheit zu vermeiden, hat der Gesetzgeber für das Betreiben von Apotheken und ähnlichen heilberuflichen Unternehmen strenge Voraussetzungen festgelegt und ähnlich wie bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
- Eigentum und Beruf, - Recht und Pflicht, - Freiheit und Verantwortung
verknüpft. Nur solche Personen dürfen Arztpraxen, Apotheken und ähnliche heilberufliche Unternehmen gründen, die selbst für die Ausübung eines entsprechenden Berufs geeignet und zuverlässig sind und persönlich einer besonderen berufsrechtlichen Verantwortung unterliegen. Die besonderen berufsrechtlichen Anforderungen und Kontrollen mäßigen und begrenzen das Gewinnstreben und setzen präventiv und effektiv unmittelbar an der Person des Unternehmenseigners an.
Integrität, Unabhängigkeit und Selbstständigkeit
Die Verknüpfung von Eigentum und Beruf bringt jenen Typus des qualifizierten und integeren Eigentümers hervor, der sich nicht von seinem Gewinnstreben beherrschen lässt, sondern der umgekehrt sein Gewinnstreben beherrscht und sich im übergeordneten Interesse auch mit weniger als dem maximal möglichen Gewinn zufrieden gibt. Für den derart geprägten Heilberufler geht auch innerlich Gesundheit vor Gewinn. Er verbindet Initiative, Selbstständigkeit und Beweglichkeit des Unternehmers mit dem Sachlichkeitsstreben und der Verantwortlichkeit, die Beamte dem Allgemeinwohl schulden.
Dieser besondere Unternehmertypus bietet die beste Gewähr dafür, dass sich eine heilberufliche Unternehmenskultur, eine Gleichrichtung qualifizierter Eigentümer und qualifizierter Angestellter entwickeln kann. Deren gemeinsames Ziel ist in einer solchen Unternehmenskultur nicht die Gewinnmaximierung, sondern die objektiv ordnungsgemäße Versorgung der Patienten und Verbraucher unabhängig von wirtschaftlicher Lukrativität und Rentabilität im Einzelfall.
Könnten Arztpraxen, Apotheken und ähnliche heilberufliche Unternehmen beliebig von jedermann, von anonymen Kapitalgesellschaften und Konzernen ohne Anforderungen und Kontrollen für die Eigentümer betrieben werden, stünden die abhängig beschäftigten Angestellten in einem ständigen Konflikt zwischen den Forderungen der kommerziellen Eigner nach Gewinn-maximierung und den Forderungen der Patienten und Verbraucher nach einer ordnungsgemäßen Versorgung. Es bestünde das Risiko, dass auch im Gesundheitswesen das Prinzip der Gewinnmaximierung gegenüber dem Prinzip der ordnungsgemäßen Versorgung die Oberhand gewinnt und die Besonderheiten des existenziellen Guts Gesundheit aus dem Blick geraten.
Sichere Versorgung und Humanität
Die Zuverlässigkeit und Stetigkeit qualifizierter berufsangehöriger Eigentümer bildet die Grundlage einer sicheren Versorgung. Selbstständige Ärzte, Apotheker und sonstige Angehörige der Heilberufe sind dank ihrer dauerhaften lokalen Verwurzelung nicht nur tragende Säulen einer leistungsfähigen medizinischen Versorgung bei Tag und Nacht, sondern auch Eckpfeiler einer humanen Gesellschaft.
Persönliche Versorgung und Vertrauen
Die dauerhafte Verwurzelung in der lokalen Umgebung ermöglicht es selbstständigen Ärzten, Apothekern und sonstigen Angehörigen der Heilberufe auch, zusammen mit ihren Mitarbeitern ein nachhaltiges Vertrauensverhältnis zu den Menschen aufzubauen. Dieses ist Grundlage einer persönlichen, individuellen, am gesundheitlichen Interesse ausgerichteten Versorgung.
Wo dagegen von ihren (oftmals sogar anonym bleibenden) Kapitalgebern fremdbestimmte Kapitalgesellschaften im Gesundheitswesen unternehmerisch steuern und entscheiden können, steht die Gewinnmaximierung im Vordergrund. Dadurch, aber auch durch die geringere lokale Verflechtung und durch die höhere Fluktuation der zuständigen Angestellten kann ein persönliches und vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Angehörigen der Heilberufe und der Bevölkerung kaum entstehen.
Ortsnahe und flächendeckende Versorgung
Die Zufriedenheit qualifizierter berufsangehöriger Eigentümer mit weniger als dem maximal möglichen Gewinn ist die Grundlage für ihre Bereitschaft, sich auch in wirtschaftlich weniger lukrativen Gebieten niederzulassen, und eine Voraussetzung für eine ortsnahe, flächendeckende Versorgung aller Patienten und Verbraucher. Dagegen konzentrieren sich ausschließlich auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Kapitalgesellschaften erfahrungsgemäß auf wirtschaftliche Ballungszentren und vernachlässigen solange die öffentliche Hand nicht mit Subventionen nachhilft die Bevölkerung in strukturschwächeren Gebieten.
Fazit
Qualifizierte berufsangehörige Eigentümer bieten die beste Gewähr für eine von sachfremden wirtschaftlichen Interessen unabhängige, ordnungsgemäße Ausübung der Heilberufe und für eine sichere, persönliche und ortsnahe Versorgung:
Unterstützerkreis: Zur Unterstützung des „Bundesverbandes Deutscher Apothekenkooperationen e.V. sind alle Personen und Firmen aufgerufen, die das seit Jahrzehnten bewährte System der inhabergeführten, unabhängigen Apotheke auch weiterhin unterstützen wollen.
Hierzu zählen insbesondere: Apothekenkooperationen, OTC-Hersteller, Großhandlungen, Verlage, Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Werbeagenturen, Apothekerverbände und viele mehr.
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